Bosnien und Herzegowina
Ein Land der Gegensätze und Herausforderungen

Bosnien-Herzegowina ist eine aus zwei Entitäten – der Föderation Bosnien-Herzegowina, die in Kantone unterteilt ist, und der Republika Srpska – sowie dem Distrikt Brčko bestehende asymmetrische Föderation. Nach der Verfassung der Republik Bosnien-Herzegowina sind die Entitäten mit starken Kompetenzen ausgestattet. Die Gesetzgebung erfolgt vordergründig in den Parlamenten der Entitäten. Der Schwerpunkt der exekutiven Gewalt liegt ebenfalls auf dem Niveau der Entitätenregierungen. Auch die Judikative ist entsprechend der Staatsbildung organisiert. Es ist sowohl in den beiden Entitäten, im Distrikt, als auch auf der Ebene des Gesamtstaates eine Gerichtsstruktur vorhanden. Die so gestaltete Kompetenzverteilung ist eine der Ursachen für zum Teil sehr komplizierte und langwierige Verwaltungswege sowie eine schwerfällige Rechtsstaatlichkeit. Der Reformbedarf der staatlichen Struktur und der Kompetenzen wird unterschiedlich bewertet und führt oft zu Spannungen in dem Vielvölkerstaat. Auf der Ebene des Gesamtstaates gibt es den mit weitreichenden Zuständigkeiten ausgestatteten Internationalen Bosnienbeauftragen der UNO (Hohen Repräsentanten), der gemeinsam mit den staatlichen Strukturen und manchmal auch ohne sie das Daytoner Friedensabkommen von 1995, das die Basis für die Staatsgründung und die Staatsorganisation bildet, durchsetzt. Seine weitgehende Macht wird seit dem Jahr 2014 schrittweise abgebaut.
Bosnien und Herzegowina hat 2008 das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit der EU unterzeichnet und im Jahre 2016 den Antrag auf Beitritt gestellt. Seit Dezember 2022 ist das Land offizieller Beitrittskandidat der EU. Die politischen und wirtschaftlichen Beziehungen zur Bundesrepublik Deutschland werden beiderseits als gut bezeichnet.
In Bosnien und Herzegowina bieten sich für ausländische Unternehmer erfolgversprechende Investitionsmöglichkeiten in verschiedenen Bereichen. Die Vorteile liegen sowohl in der zentralen Lage des Landes und dessen guten Beziehungen sowohl zu den Nachbarländern, als auch zu den übrigen Regionalstaaten, wie z.B. zur Türkei, mit der ein Freihandelsabkommen besteht. Die staatliche Investitionsförderung besteht hauptsächlich in den ersten Investitionsjahren und umfasst steuerliche Vorteile bzw. Zollbefreiung. Die Schwierigkeiten für ausländische Investoren ergeben sich aus den auf der komplizierten staatlichen Struktur basierenden Verwaltungs- und Rechtswegen, der schwierigen Forderungsbesicherung und der oft nicht geklärten Rechtslage, z.B. bei Eigentumsfragen. Diesen Schwierigkeiten kann jedoch durch eine gute Vorbereitung des Investitionsvorhabens mit einer umfassend begleitenden Rechtsberatung weitgehend positiv entgegengewirkt werden.
Unsere Rechtsanwaltskanzlei hat auch bezüglich komplizierter Rechtsfragen in Bezug auf Bosnien und Herzegowina jahrelange Erfahrung. Wir stehen Ihnen gern beratend zur Seite.

Kroatien
Das neueste EU-Mitglied

Seit dem 1. Juli 2013 ist Kroatien als 28. Mitgliedsland der Europäischen Union beigetreten. Das Beitrittsverfahren dauerte insgesamt etwa zehn Jahre. In dieser Zeit wurden umfangreiche Reformen durchgeführt, durch die das Rechtssystem des Landes dem acqui communautaire der EU angeglichen wurde. Der Beitritt selbst brachte dem Land große Hoffnungen und Änderungen. Diese wurden u.a. durch die unmittelbare Anwendung des europäischen Rechts hervorgerufen. Die vier Grundfreiheiten der Europäischen Union - freier Warenverkehr, Personenfreizügigkeit, Dienstleistungsfreiheit sowie freier Kapital- und Zahlungsverkehr - gelten unmittelbar in Kroatien. Sowohl die unternehmerische Betätigung der Selbständigen und Handelsgesellschaften durch Niederlassungsfreiheit, als auch die unmittelbare Angebotslegung durch Dienstleistungsfreiheit eröffnen sowohl für kroatische Anbieter auf dem EU-Markt, als auch für Gewerbetreibende aus den übrigen EU-Ländern auf dem kroatischen Markt neue Möglichkeiten. Der Immobilienmarkt wurde durch den EU-Beitritt Kroatiens für die EU-Bürger und EU-Unternehmen liberalisiert. Allerdings ist einerseits schon seit 2009 nach kroatischem Recht den EU-Bürgern möglich, Immobilien unter denselben Bedingungen, die für kroatische Staatsbürger gelten, zu erwerben und andererseits bleiben die Einschränkungen beim Erwerb von Agrarland nach dem EU-Beitritt bestehen. Auch diese sollen ab Juli 2023 aufgehoben werden. Makler und andere Anbieter von Dienstleistungen aus anderen Ländern der EU können seit dem EU-Beitritt ihre Tätigkeit in Kroatien nach dem dortigen Recht durchführten. Die Durchsetzung vollstreckbarer Rechtstitel aus den anderen EU-Ländern wurde mit dem Beitritt Kroatiens einfacher. Diese werden seitdem ohne ein gesondertes Anerkenntnisverfahren vollstreckbar. Durch das zwingende Vorabentscheidungsverfahren des EuGH bei Rechtsfragen im Hinblick auf das EU-Recht soll es zudem zu einer weiteren stätigen Angleichung des Rechtssystems des Landes an das Recht der EU kommen. Seit Anfang 2023 gehört Kroatien zur Euro-Zone sowie zum Schengen-Raum.
Kroatien ist in 20 Gespanschaften (županije) als Form der territorialen Selbstverwaltung untergliedert. Die Gespanschaften sind in Gemeinden unterteilt. Die Gerichtsorganisation folgt dieser territorialen Struktur, so dass es auf den unteren Ebenen Gemeinde- bzw. Gespanschaftsgerichte gibt. Auf der Staatsebene entscheidet in der letzten ordentlichen Instanz das Höchste Gericht der Republik. Zudem ist für spezielle Bereiche jeweils eine gesonderte Gerichtsstruktur vorhanden, wie z.B. Handels-, Verwaltungs- sowie Gerichte für Ordnungswidrigkeiten.
Unsere Rechtsanwaltskanzlei hat auch bezüglich komplizierter Rechtsfragen in Bezug auf Kroatien jahrelange Erfahrung. Rechtsanwalt Zoran Barać steht Ihnen gern beratend zur Seite.

Nordmazedonien
Knotenpunkt der Balkanhalbinsel

Nordmazedonien (bis 2018: Mazedonien) hat keinen Zugang zum Meer, liegt jedoch an der zentralen Stelle der Balkaninsel und ist Teil von wichtigen Verkehrskorridoren zwischen West- und Zentraleuropa einerseits und Südosteuropa und Nahosten andererseits, so dass viele ausländische Investoren ihr Interesse, darin zu investieren, erkannt und verwirklicht haben.
Seit seiner Unabhängigkeitserklärung 1991 ist das Land mit diversen innenpolitischen, als auch internationalen Problemen und Herausforderungen des Transformationsprozesses konfrontiert. Die Reformen werden dennoch kontinuierlich durchgesetzt, so dass das Land das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit der EU, das im April 2004 in Kraft getreten ist, abgeschlossen hat und seit Dezember 2005 Beitrittskandidat ist. Das Land ist bemüht, das EU-Recht in das nordmazedonische Recht zu übernehmen bzw. dieses entsprechend anzupassen. Derzeit sind die umfangreiche Bemühungen der Reform des Justiz- und Katastersystems zu verzeichnen.
Seit 2004 ist Nordmazedonien in acht Statistische Regionen und vierundachtzig Gemeinden unterteilt. Die Regionen und Gemeinden haben lediglich statistiche Funktionen.
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Montenegro
Eine Perle des Mittelmeerraums

Der seit dem 03.06.2006 unabhängige Montenegro (Crna Gora) ist einer der kleinsten Staaten in Europa. Die Adriaküste sowie die weitgehend erhaltene Natur und schöne Gebirgslandschaften bieten gute Voraussetzungen für die Tourismusbranche, die seit Jahren kontinuierlich wächst, an.
Das Land unterzeichnete im Jahre 2007 das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) mit der EU, das 2010 in Kraft getreten ist. Seit November 2010 ist Montenegro Beitrittskandidat der EU. Die Beitrittsverhandlungen wurden offiziell Ende 2012 eröffnet. Als einige der wichtigsten Voraussetzungen für den Beitritt wurden die energische Bekämpfung der Korruption und der organisierten Kriminalität sowie eine umfassende Reform des Bankensektors bezeichnet.
Der Angleichung der Rechtsordnung an die EU-Standards wird politisch eine große Bedeutung verliehen. Allerdings gilt in vielen Bereichen weiterhin das novellierte Recht des ehemaligen Bundesstaates. In manchen Bereichen, wie z.B. bezüglich der Regelung der Pfandrechte an beweglichen Sachen, übernahm Montenegro jedoch im regionalen Vergleich die Vorreiterrolle. Durch das Gesetz über das treuhänderische Eigentumsübertragung (Zakon o fiducijarnom prenosu prava svojine, Sl. list RCG 23/96) wurde die bis dahin in der gesamten Region nicht bekannte Sicherungsübereignung von beweglichem Vermögen ermöglicht. Dadurch wird nach montenegrinischem Recht ein besitzloses Pfandrecht an dem Vermögen begründet, das in einem besonderen Verzeichnis eingetragen wird und durch Registerauszug nachgewiesen werden kann. Der Registerauszug ist für die drei Jahre seit der Registrierung gültig, wobei der Pfandnehmer drei Monate vor dem Fristablauf die Verlängerung beantragen, oder das Pfand in Besitz nehmen kann. Im Falle der Pfandreife kann der Pfandnehmer auf Grund des Pfandvertrages, der als vollstreckbarer Titel gilt, einen Vollstreckungsbeschluss erwirken.
Die ordentliche Gerichtsbarkeit ist in drei Instanzen unterteilt. Es existieren fünfzehn Amtsgerichte (osnovni sudovi), zwei Höhere Gerichte (Viši sud) in Podgorica und Bijelo Polje, Appellationsgericht (Apelacioni sud), das über die ordentliche Rechtsmittel in der letzten Instanz entscheiden, sowie Höchstes Gericht (Vrhovni sud), das über die außerordentliche Rechtsmittel entscheidet und für die Funktionsfähigkeit der Gerichte und die Vereinheitlichung der Rechtsprechung sorgt. Als Spezialgerichte wurden Wirtschaftsgerichte (privredni sudovi) in Podgorica und Bijelo Polje und Verwaltungsgericht (Upravni sud) gegründet.
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Serbien
Ein Land von ungeahnten Möglichkeiten

Serbien ist sowohl geographisch, als auch in vieler anderen Hinsicht der zentrale Staat der Balkaninsel. Politisch gliedert sich das Land in Zentralserbien und zwei Provinzen, Vojvodina und Kosovo, wobei inzwischen die Provinz Kosovo international von einer ganzen Reihe wichtiger Staaten, u.a. der Mehrheit der EU-Mitglieder, als unabhängiger Staat anerkannt wurde. Serbien erkennt die Unabhängigkeit Kosovos nicht an, führt jedoch unter der Vermittlung der EU mit der dortigen politischen Führung Verhandlungen, die zu einer wesentlichen Entspannung in den politischen Beziehungen und einer Stabilisierung der Region geführt haben.
Ende April 2008 wurde das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) zwischen EU und Serbien unterzeichnet. Seit März 2012 hat Serbien offiziell Kandidatenstatus. Das SAA ist seit dem 01.09.2013 in Kraft getreten, so dass damit die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen am 21.01.2014 ermöglicht wurde. Die Rechtsgrundlagen der EU werden immer effektiver ins serbische Recht implementiert, so dass von einer angehenden Mitgliedschaft des Landes in der EU bis zum Jahr 2020 gesprochen wird.
Als einziges Land außerhalb der Gemeinschaft unabhängiger Staaten (GUS) hat Serbien seit dem Jahr 2000 ein Freihandelsabkommen mit Russland. Dadurch wurde das Handel für etwa 95 % der Ware, außer z.B. für fertige Autos, liberalisiert. Freihandelsabkommen wurden zudem – neben den CEFTA-Staaten – auch mit Weißrussland, Türkei und EFTA-Staaten abgeschlossen.
Ausländischen Investoren bietet Serbien sowohl diverse Investitionsmöglichkeiten, als auch eine weitgehend abgesicherte rechtliche Basis an. Das Gesetz über ausländische Investitionen (Zakon o stranim ulaganjima, Službeni list SRJ 3/2002, 5/2003) garantiert u.a. die Investitionsfreiheit, die Gleichbehandlung des ausländischen Investors, die Rückerstattung der Investition oder des Restbetrages im Falle einer vorzeitigen Beendigung sowie der Liquidation und die ungehinderte Überweisung der Gewinne ins Ausland. Die Position ausländischer Investitionen wird nach serbischem Recht zusätzlich durch die Stabilisierungsklausel, die vorsieht, dass die Beeinträchtigung der Rechte von ausländischen Investoren durch nachträgliche Gesetzesänderungen vermieden werden sollen, gestärkt. Um ausländische Investitionen anzuziehen, wurden die Formalitäten für die Unternehmensgründungen vereinfacht und die Steuersätze auf einem verhältnismäßig sehr niedrigen Niveau gehalten. Die staatliche Investitionsförderung ist breitgefächert und fokusiert sich auf Projekte im Produktionssektor sowie in Dienstleistungen, die Gegenstand des internationalen Handels sein können, in bestimmte unterentwickelte Regionen sowie auf Großprojekte. Insbesondere wird auf die Förderung der Eröffnung neuer Arbeitsplätze geachtet.